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Schenkungen deutscher Bürger in Thailand

Von deutschen Bundesbürgern werden im Ausland - also auch in Thailand - immer wieder einmal Schenkungen getätigt. Die Ermittlung der Auslandsschenkungen erschwert dem zuständigen Nachlassgericht oftmals die Feststellung der tatsächlichen Nachlasshöhe. Dies ist wichtig, falls Pflichtteilsrechte gegenüber dem Gericht geltend gemacht werden. Zumeist werden die Schenkungen vielleicht an heimliche Geliebte in Thailand nicht unbedingt im Eigenheim der Familie bekannt gegeben. Schenkungen im Ausland lösen ebenso eine Schenkungssteuer aus, wie im Inland vergebene größere Schenkungen.

Ermittlung der Schenkungshöhe in Thailand schwierig
Wenn Deutsche in Thailand Geschenke verteilen wird die Ermittlung des Wertes etwas komplizierter. Es ist zudem auch zu prüfen, ob zwischen Deutschland und Thailand ein Doppelbesteuerungs- Abkommen für die Ermittlung von Schenkungssteuern für den Fiskus besteht. Sollte dies zutreffen, wird nur in Deutschland eine Schenkungssteuer zu zahlen sein.

Schenkungen im Ausland erfordern auch die Zahlung der Steuer
Sollte kein Doppelbesteuerungs- Abkommen für die jeweiligen Ländern in denen Schenkungen erfolgen bestehen, muss in beiden Ländern Steuer bezahlt werden. Dies gilt also sowohl für den deutschen als auch für den ausländischen Fiskus. Beide Länder haben dann ein Anrecht auf die entstehende Schenkungssteuer.

Es wäre vielleicht auch möglich, dass der im Ausland fällige Schenkungssteuerbetrag auf die deutsche Schenkungssteuersumme angerechnet werden könnte. Der Beschenkte müsste in diesem Fall zunächst die im Ausland erhobene Steuer für die Schenkung bezahlen. Im Nachgang wäre es dann möglich, in Deutschland einen Antrag auf Anrechnung der bereits bezahlten Auslandssteuer zu stellen. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.